Um in Kroatien fahren zu dürfen, muss der Fahrer einen gültigen Führerschein vorlegen, der seit mindestens 2 Jahren im Besitz ist .
Zusammen mit dem inländischen Führerschein ist auch ein Internationaler Führerschein (IDP) erforderlich, mit Ausnahme von Führerscheinen, die von den folgenden Ländern ausgestellt wurden: Österreich, Bosnien, Kroatien, Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Mazedonien, Niederlande, Polen, Slowakei und Slowenien.
Bitte beachten Sie, dass ein internationaler Führerschein erforderlich ist (oft als Internationaler Führerschein bezeichnet) ersetzt nicht die Erfordernis eines regulären Führerscheins. Und Sie müssen Ihren aktuellen ausländischen Führerschein, IDP oder Übersetzung immer bei sich tragen, wenn Sie in Kroatien fahren.
Tipps
Bei der Anmietung in Kroatien müssen Kunden mit britischen Führerscheinen, die in Großbritannien (außer Nordirland) ausgestellt wurden , einen Nachweis über etwaige Fahrbestätigungen erbringen. Sie können den DVLA-Bestätigungsnachweis auf der DVLA*-Website abrufen und ausdrucken
Wenn Sie einen in Vietnam ausgestellten Führerschein besitzen, müssen Sie das Original des Führerscheins zusammen mit einer vom vietnamesischen Verkehrsministerium ausgestellten beglaubigten Übersetzung vorlegen. Wenn beide Dokumente zum Zeitpunkt der Anmietung vorgelegt werden, sind diese Lizenzen weltweit akzeptabel.
Altersvoraussetzung
Das Mindestalter für die Anmietung eines Autos in Kroatien beträgt 21 Jahre (das Alter kann je nach Autoanbieter und Fahrzeugkategorie variieren). Wenn Sie zwischen 18 und 24 Jahre alt sind, müssen Sie wahrscheinlich eine Gebühr für junge Fahrer zahlen. Wenn Sie 65 Jahre oder älter sind, müssen Sie möglicherweise eine Seniorenfahrergebühr zahlen.
*Beachtung! Einige Autovermietungen haben andere Anforderungen. Bitte überprüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen während des Buchungsvorgangs.
Um in Kroatien fahren zu können, muss der Fahrer einen gültigen Führerschein vorweisen, der seit mindestens zwei Jahren im Besitz ist.
Neben dem inländischen Führerschein ist auch ein internationaler Führerschein (IDP) erforderlich, mit Ausnahme der Führerscheine, die von folgenden Ländern ausgestellt werden: Österreich, Bosnien, Kroatien, Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Mazedonien, Niederlande, Polen, Slowakei und Slowenien.
Bitte beachten Sie, dass eine internationale Fahrerlaubnis vorliegt (oft auch als internationaler Führerschein bezeichnet) ersetzt nicht die Anforderung eines regulären Führerscheins. Und Sie müssen Ihren aktuellen ausländischen Führerschein, IDP oder eine Übersetzung immer bei sich haben, wenn Sie in Kroatien fahren.
*Beachtung! Einige Autovermietungen hätten andere Anforderungen. Bitte überprüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen während des Buchungsvorgangs.